Wappen Strander Katamaran Segler e.V.
Strander Katamaran Segler e.V.
SKS e.V.
Strander Katamaran Segler e.V.

Wiedereinstieg in den Vereinsbetrieb

Corona-Verordnung 04.05.2020

Liebe Mitglieder, liebe Gäste des SKS e.V.,

die Landesregierung Schleswig-Holstein hat mit einer neuen Corona-Verordnung, die vom 4. Mai 2020 bis zum 17. Mai 2020 gilt, die Voraussetzungen für einen schrittweisen Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben in Schleswig-Holstein geschaffen. Grundsätzlich bleiben zwar öffentliche und private Sportanlagen weiterhin geschlossen. Allerdings können sie für den Sport- und Trainingsbetrieb im Freizeit- und Breitensport zur Ausübung im Freien unter bestimmten Bedingungen genutzt werden. Diese Bedingungen sind in der Verordnung klar geregelt. Laut Begründung zu dieser Verordnung wird eine Differenzierung nach Sportarten explizit nicht vorgenommen. Entscheidend ist, dass bei der Ausübung ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht unterschritten wird.

Eine Orientierung dafür, wie diese für Schleswig-Holstein geltende neue Regelung in der Praxis umgesetzt werden soll, bieten die Handlungsempfehlungen des DOSB. Die Vereinsführung kann eine schrittweise Wiederaufnahme des Vereinsbetriebs unter der Berücksichtigung der zehn DOSB-Leitplanken einleiten (https://cdn.dosb.de/user_upload/www.dosb.de/Corona/21042020_ZehnLeitplanken__end_.pdf ).

Wir haben uns entschlossen, auf Grundlage der aktuellen Verordnungen und Verfügungen unser Regelwerk für den Vereinsbetrieb den derzeitigen Gegebenheiten und Möglichkeiten anzupassen.

  1. Gemeinsame Vereins- Aktivitäten sind auf der Vereinsfläche weiterhin verboten.

2. Die Ausleihe von Vereinsmaterial / Inventar bleibt bis auf weiteres geschlossen.

3. Der Vereinstrailer bleibt bis auf weiteres im Winterlager.

4. Die gültigen Kontakt- und Hygienebestimmungen sind auf der Nutzungsfläche des SKS sowie auf der Aufbauwiese einzuhalten.

5. Segelbetrieb kann unter Einhaltung der aktuellen Corona-Verordnung erfolgen. *

*Segeln ist eine Freiluftaktivität und eine Individualsportart. Das Segeln wird unter Beachtung der Hygiene- und Distanzregeln – insbesondere des notwendigen Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen den Segelnden – als Freiluftaktivität und Individualsportart ausgeübt, solange nicht mehr als zwei Personen an Bord sind (Ausnahme: Angehörige des eigenen Haushalts).

Liebe Mitglieder, ich fordere euch auf, die Punkte 1 bis 5 konsequent einzuhalten, auch im Hinblick darauf, dass es noch andere Sportarten gibt, die zurzeit noch nicht ausgeübt werden dürfen. Bedenkt die Außenwirkung, die wir haben!

Abschließend wünsche ich euch allen eine gute und gesunde Segelsaison 2020!

Uwe

erstellt von Uwe Höhe
am 04.05.2020

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