Strander Katamaran Segler e.V.
SKS e.V.
Strander Katamaran Segler e. V.
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Liegeplatz -Antrag (Mitglied/Gast)
Anrede
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E-Mail
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Liegeplatzdauer Gast
Telefon
Gastlieger
ja
nein
Mitgliedsnummer
Kontonummer
Name Bank
Konto Inhaber
Bootstyp
Bootsbreite
Segelnummer
Bootslänge
Spibaum
ja
nein
Wings
ja
nein
Hiermit ermächtige(n) ich/wir den SKS e.V. widerruflich, die von mir/uns zu leistenden Vereinsbeiträge, Liegeplatzgebühren und ggf. weitere anfallende Gebühren bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseren o.g. Kontos durch Lastschrift einzuziehen. Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht Seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftenverfahren nicht vorgenommen. Gebühren aus ggf. anfallenden Rücklastschriften gehen zu meinen Lasten.
Liegeplatz Freigabe Liegeplatzantrag ab 01.12.2020 Für die kommende Saison können SKS-Mitglieder hier einen unbefristeten Saisonliegeplatz-Antrag ausfüllen. Ein unbefristeter Saisonliegeplatz kann bis zum 31. Dezember des Jahres vom Mitglied schriftlich gekündigt werden. Gäste können hier für max. eine Saison einen Liegeplatz beantragen. Ohne Vorlage einer Bootshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mindestens 1.000.000 für Personen- und Sachschäden) können wir deinen Antrag nicht bearbeiten. Es besteht kein Anspruch auf einen Liegeplatz. Der Liegeplatz kann von 15. April bis 15. Oktober genutzt werden. Der Liegeplatzaufkleber wird nach Absprache mit dem Vorstand/Gerätewart, vor Ort übergeben. Ein Aufstellen von Booten ohne Liegeplatzaufkleber ist nicht erlaubt. Der Saisonbeitrag für einen unbefristeten Liegeplatz beträgt zur Zeit: für Mitglieder: 110.00€/Saison. für Gastlieger: 60.00€/Monat - 180.00€/Saison Es gilt die Liegeplatz- und Gebührenordnung des SKS (siehe "Pläne/Ordnungen")
Mit der Anmeldung des Liegeplatzes bestätige ich, mich strikt nach der Satzung und zugehörigen Verordnung zu halten. Ich stelle für Schäden keine Haftungsansprüche, die in Folge einer rechtmäßigen Entfernung des Katamarans vom Strand hin auf einen öffentlichen Platz entstehen können, soweit sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den SKS oder Beauftragte entstanden.
Jeder Liegeplatzinhaber muss für sein Boot eine gültige Bootshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Die Versicherungspolice muss mit dem Antrag auf einen Saison-Liegeplatz einmalig vorgelegt werden. Der Vorstand kann Policen stichprobenweise (bspw. durch Losentscheid) oder in Einzelfällen aus gegebenem Anlass zu einem späteren Zeitpunkt erneut anfordern.
Hiermit stimme ich der Speicherung der angegebenen Daten zu (siehe Datenschutzbestimmungen) Wir verarbeiten Ihre Daten (z.B. in Anspruch genommene Leistungen, Namen von Kontaktpersonen, Zahlungsinformationen) um unsere vertraglichen Verpflichtungen und Serviceleistungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit b. DSGVO zu erfüllen. Die in Onlineformularen als verpflichtend gekennzeichneten Angaben sind für den Vertragsschluss erforderlich.
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