Anträge
Gebührenordnung
Beschluss des Vorstandes zur Beitragsordnung (Anhang 1 zur Vereinssatzung). Alle Beträge werden grundsätzlich von den Mitgliedern per Bankeinzugsverfahren eingezogen. Mit dem Antrag auf Mitgliedschaft erteilen die Mitglieder dazu ihre Zustimmung unter Angabe ihrer Bankverbindung.
1. Aufnahmegebühr
1.1 Jeder Bewerber um Mitgliedschaft zahlt nach erfolgter Aufnahmebestätigung einmalig eine Aufnahmegebühr von EUR 140,--. Die Aufnahmegebühr wird bei Austritt aus dem Verein nicht erstattet.
1.2 Mitglieder ohne Strandliegeplatz können von der Aufnahmegebühr befreit werden.
2. Vereinsbeitrag
2.1 Jedes aktive Mitglied hat jährlich einen Beitrag von EUR 40,00 als Vereinsbeitrag zu zahlen.
2.2 Jedes passive Mitglied hat jährlich einen Beitrag von EUR 40,00 als Vereinsbeitrag zu zahlen.
3. Gemeinschaftsarbeit
Jedes aktive Mitglied hat jährlich 4 Arbeitsstunden für den Verein abzuleisten. Als Ersatzleistung sind EUR 70,00 zu zahlen.
4. Saisonbeitrag (Liegeplatz)
Jedes Mitglied mit Strandliegeplatz hat jährlich einen Saisonbeitrag von EUR 110,00 zu entrichten.
5. Kistenplatzgebühr
Jedes Mitglied mit Kistenstellplatz hat jährlich eine Kistenplatzgebühr zu entrichten. Die Höhe beträgt EUR 65,00. Bestandskisten zahlen den 1,5fachen Satz.
6. Gastliegegebühren
Die Gebühren für Gastlieger sind von der Liegedauer abhängig und betragen für:
6.1 (max.) eine Saison EUR 180,00
6.2. jeden begonnenen Monat EUR 60,00
Die Gebühren sind bei Inanspruchnahme des Liegeplatzes im Voraus fällig.
7. Masten Lagergebühr
Jedes Mitglied zahlt für das Ablegen eines Mastes pro Saison (15.10.-15.04.) EUR 30,00.
8. Schlüssel für Schließanlage „SKS“
Schlüssel-Kaufpreis € 70,00 mit Rückkaufoption
9. Fälligkeiten
Die Beträge nach Ziff. 2, 4, 5 und 7 sind im Voraus zu entrichten und werden für Ziff. 2, 4 und 5 jährlich bis spätestens 15.03. für Ziff. 7 bis spätestens 15.11. per Bankeinzugsverfahren eingezogen.
10. Sonstige Gebühren
9.1 Für Mahnungen werden Mahngebühren in Höhe von EUR 10,00 pro Mahnung erhoben.
9.2 Für Lastschriftrückgaben wird zusätzlich zur Bankgebühr eine Gebühr von EUR 5,00 erhoben.
10.Persönliche Daten
Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Verein schnellstmöglich schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.
11. Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt am 01.09.2021 in Kraft und ist bis auf Widerruf gültig.
Uwe Höhe
1.Vorsitzender