Kistenstellplatz
Für die kommende Saison können SKS-Mitglieder und Gäste hier einen Antrag auf einen Kistenstellplatz auf der SKS-Kistenfläche ausfüllen. Es besteht kein Anspruch auf einen Kistenstellplatz. Die Kiste kann auf der SKS-Kistenfläche ganzjährig während der Zuteilung abgestellt werden.
Die Stellplatzgebühr für ein Geschäftsjahr ergibt sich aus der Gebührenordnung. Die Mietdauer ist nach Zuteilung unbefristet.
Es gilt die Liegeplatz- und Gebührenordnung des SKS (siehe "Dokumente").